Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf eine sogenannte Pflegeberatung und ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI zudem verpflichtet, sofern er Pflegegeld bezieht, regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Dieser kann entweder durch die Pflegekassen oder geeignete Beauftragte wie zum Beispiel unser Pflegeteam  durchgeführt werden.

Ziel ist es, Pflegebedürftige und deren Angehörige umfassend bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zu unterstützen und die Pflegequalität sicher zu stellen.

Die Pflegeberatung führen examinierten Pflegefachkräfte durch, die die ganze Bandbreite der pflegerischen und rechtlichen Möglichkeiten kennen.